Über Uns

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Lernen Sie unser Team erfahrener Rechts- und Fachanwälte kennen

Gerald Gorbach

Gerald Gorbach

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Anwaltszulassung 24.11.1987

Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich aus Überzeugung und betreue demgemäß ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate bzw. Mandate mit arbeitsrechtlichem Bezug.

Ziel meiner Beratung ist, Ihre persönlichen und rechtlichen Interessen konsequent zu verfolgen und Ihr gewünschtes Mandatsziel durchzusetzen.

Meine Tätigkeit umfasst das gesamte Individualarbeitsrecht , nämlich Kündigungsrechtstreitigkeiten, Streitigkeiten über variable Vergütung, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Versetzungen, Statusklagen über Arbeitnehmereigenschaft, Abmahnungen, Fragen der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen etc.

sowie das gesamte kollektive Arbeitsrecht, also alle betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen.

Dr. Leonard Gorbach

Rechtsanwalt

Dr. Leonard Gorbach studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach seinem Studium promovierte er zur Zulässigkeit externen Whistleblowings im deutschen Arbeitsrecht. Neben seiner Promotion arbeitete Herr Dr. Gorbach als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und im Deutschen Bundestag. Sein Referendariat absolvierte Herr Dr. Gorbach am Kammergericht in Berlin mit Stationen im Bundesministerium der Finanzen und einer internationalen Investmentbank.

Die Tätigkeit von Herrn Dr. Gorbach umfasst das gesamte Kollektiv- und Individualarbeitsrecht.

Dr. Leonard Gorbach

Unsere Philosophie

Wir verstehen uns als strategische Partner für unsere Mandanten, deren rechtliche und wirtschaftliche Interessen für uns im Mittelpunkt stehen.

Kompetenz

Unsere jahrelange Spezialisierung im Arbeitsrecht gewährleistet Ihnen eine fundierte und optimale Betreuung. Wir bleiben stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung, um Ihnen die bestmögliche Vertretung zu bieten.

Individueller Ansatz

Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre spezifische Situation sorgfältig und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die Ihre persönlichen und rechtlichen Interessen optimal berücksichtigen.

Ergebnisorientierung

Unser Ziel ist Ihr Erfolg. Wir arbeiten konsequent darauf hin, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen und das von Ihnen gewünschte Mandatsziel zu erreichen.

Unsere arbeitsrechtliche Expertise

Die arbeitsrechtliche Mandatswahrnehmung erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und stellt sich in der Praxis wie folgt dar:

  • Vertretung vor Gerichten: Wir vertreten unsere Mandanten vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht sowie vor Landgerichten und Oberlandesgerichten bei Dienstvertragsangelegenheiten.
  • Einigungsstellenverfahren: Als Interessenvertreter in Einigungsstellenverfahren unterstützen wir bei Betriebsvereinbarungen zu Vergütungs- und Arbeitszeitfragen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
  • Außergerichtliche Beratung: Wir bieten umfassende beratende außergerichtliche Tätigkeit auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und Dienstvertragsrechts.

Arbeitsrecht ist maßgeblich durch Richterrecht geprägt, also weitgehend durch die Rechtsprechung. Es bedarf demgemäß immer einer genauen Fallanalyse des arbeitsrechtlichen Problems. Nur Spezialisierung gewährleistet eine fundierte und optimale arbeitsrechtliche Betreuung.

Haben Sie ein arbeitsrechtliches Anliegen?

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall.

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