Betriebsverfassungsrecht · § 15 WO, § 15 Abs. 2 BetrVG
Sitzverteilung bei der Betriebsratswahl
Verhältniswahl nach dem Höchstzahlenverfahren d'Hondt: Der Rechner ermittelt Höchstzahlen, Sitze, gewählte Mitglieder, Ersatzmitglieder und den Mindestanteil des Geschlechts in der Minderheit.
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